Ehe und Familie

Ihre Anwaltskanzlei für Familienrecht in Bonn

Frau Rechtsanwältin Gries-Redeker berät und vertitt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Wir können für Sie in ganz Deutschland vor allen Familiengerichten und den entsprechenden Oberlandesgerichten auftreten.

Vornehmlich sind wir allerdings bestrebt, alle nachaufgeführten Felder des Familienrechts einer einvernehmlichen Regelung zuzuführen, da dies in der Regel für die Mandanten unter finanziellen und menschlichen Aspekten das Vernünftigste ist. Uns ist es wichtig, dass familienrechtliche Fragestellungen auch mit Einfühlungsvermögen begleitet werden.

Rechtssachen rund um Ehe und Familie

Im einzelnen stehen wir Ihnen mit unserem Rat und unserer jahrzehntelangen Erfahrung zur Verfügung:

  • Bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Trennung und einer Scheidung stehen. Hier insbesondere die Rechtsgebiete Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich sowie die damit in Verbindung stehenden steuerrechtlichen Fragen. Auch die eingehende Beratung in den für Sie wichtigen Kostenfragen gehört dazu. Wir empfehlen Ihnen immer den für Sie kostengünstigsten Weg.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung können bis zu 40 % der Gesamtkosten der Ehegatten eingespart werden, indem sich nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellen will, anwaltlich vertreten lässt. Voraussetzung ist allerdings, dass die sog. Folgesachen, Unterhalt, Zugewinn usw. zuvor schon beim Notar geregelt worden sind oder von den Eheleuten für nicht regelungsbedürftig gehalten werden.
  • Kindschaftssachen, also Streitigkeiten wegen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts werden von uns soweit wie möglich betreut.
  • Isolierte Unterhaltsfragen auch unabhängig von Trennungen und Scheidungen werden von uns ebenfalls beantwortet. Hierzu gehören Unterhaltsfragen von Eltern gegenüber ihren Kindern (auch volljährige Kinder) sowie Kindern gegenüber ihren Eltern (Frage des Elternunterhalts bei betagten, im Heim lebenden Eltern).
  • Zunehmend an Bedeutung gewonnen haben die familienrechtlichen Nebengebiete, die auch als sonstige Familiensachen bezeichnet werden. Auch hier können Sie mit unserer besonderen Sachkunde und langjährigen Erfahrung rechnen. Bei den Gebieten handelt es sich vor allem um schuldrechtliche Ausgleichsansprüche (ein Ehegatte zahlt nach Trennung/Scheidung gemeinschaftliche Schulden weiter alleine ab), Nutzungsentgelt für den Alleinbesitz an einer Immobilie/angemieteten Wohnung, Kontenausgleich bei Zuvielabhebungen eines Ehegatten vom gemeinschaftlichen Konto, Mitwirkungshandlungen in steuerrechtlichen Angelegenheiten, Rückabwicklung sog. ehebedinger Zuwendungen, auch von Zuwendungen der Schwiegereltern an den Ehegatten des eigenen Kindes, Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Miteigentum oder Alleineigentum an Wertgegenständen wie PKW, Einrichtungsgegenständen usw.
  • Auch für Ansprüche, die nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Betracht kommen können, sind wir Ihre Ansprechpartner. Dies gilt in gleichem Maße für die eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Nicht zu vergessen sind die erbrechtlichen Auswirkungen einer Trennung und Scheidung. Hier werden Sie von uns rechtzeitig auf das hingewiesen, was in Ihrem Einzelfall besonders zu berücksichtigen ist.
  • Aufgrund unserer Erfahrung und ständigen Fortbildung decken wir immer auch den Beratungsbedarf an den Schnittstellen des Familienrechts zum Steuerrecht, aber auch zum Sozialrecht und zum Erbrecht ab, was für Sie von ausschlaggebender Bedeutung sein kann.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung

Sabine Gries-Redeker: Rechtsanwalt für Familienrecht, Verkehrs- und Haftungsrecht, Versicherungsrecht

Sabine Gries-Redeker – Rechtsanwalt für Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrs- und Haftungsrecht in Bonn – Bad Godesberg

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