Handels- und Gesellschaftsrecht

Heinle Redeker und Partner Rechtsanwälte mbB – Ihre Kanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht in Bonn – Bad Godesberg

Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es handelt sich um ein spezielles Gebiet des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält, im engeren Sinne das Handelsgesetzbuch und seine Nebengesetze, z.B. Scheck und Wechselrecht und im weiteren Sinne das Gesellschaftsrecht sowie das Wertpapier-, Banken- und Börsenrecht.

Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem sog. subjektiven System des HGB abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der beteiligten Rechtssubjekte. Anders als es der Name vermuten lässt, gilt das heutige Handelsrecht nicht nur für Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch für Handwerk, Industrie und weitere Wirtschaftszweige.

Nach § 705 BGB liegt eine Gesellschaft unter drei Voraussetzungen vor:
1. Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag,
2. der Zusammenschluss dient einem erlaubten Zweck,
3. die Vertragsschließenden verpflichten sich, den gemeinsamen Zweck zu fördern.

Durch diese Merkmale wird die Gesellschaft im weiteren Sinne definiert. Innerhalb dieser unterscheidet man zwischen Gesellschaft im engeren Sinne (Personengesellschaften, beispielsweise die GbR, die OHG und die KG) und Körperschaften (beispielsweise Vereine bürgerlichen Rechts, die Aktiengesellschaft (AG) und die GmbH).

Rechtssachen zum Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Betreuung der tätigen Gesellschaft und Beratung in gesellschaftsrelevanten Rechtsfragen in den Rechtsgebieten, Aktienrecht, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht, Stiftungsrecht
  • Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen wie Umwandlungen, Kapitalerhöhungen
  • Unternehmenskaufverträge und Joint-Venture-Verträge
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Geschäftsführerhaftung
  • Auseinandersetzung und Abwicklung der Gesellschaft
  • Gründung und Firmierung eines Unternehmens
  • Gestaltung und Abwicklung von Handelsverträgen
  • Handelsvertreter und Vertriebsrecht
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen
  • Handelsregisterangelegenheiten

Der Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht wird von Rechtsanwalt Josef Sickmann bearbeitet.

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Josef Sickmann: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Josef Sickmann – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Bonn – Bad Godesberg

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