Heinle Redeker und Partner Rechtsanwälte mbB – Ihre Kanzlei für Bauen, Wohnen & Immobilien in Bonn – Bad Godesberg
Der vorstehende Bereich untergliedert sich in mehrere Einzelbereiche, in denen wir Sie umfassend beraten und vertreten.
Im Bereich Bau- und Immobilienrecht werden von uns Bauprojekte von der Planungsphase an bis zur Realisierung in allen anstehenden rechtlichen Fragen ebenso begleitet, wie auch nach ihrer Fertigstellung bei Streitigkeiten um Vergütungen und Honorare, Mängel und Fehlleistungen, aber auch im Zusammenhang mit ihrer wirtschaftlichen Verwertung (Verkauf, Vermietung usw.).
Das öffentliche Bau- und Planungsrecht, insbesondere auch in der Begleitung von Bauprojekten, betreut Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Redeker.
Klassische Tätigkeiten sind hier z.B.:
- Einwendungen und Bedenken bei der Aufstellung von Bebauungsplänen; Normenkontrollanträge
- Baugenehmigung und Erschließung inkl. Beiträge
- Baunachbarstreit
Gerade zu Beginn der Projektplanung und -durchführung ist von juristischer Seite die Beherrschung des Architektenrechts und des Rechts der Sonderfachleute ebenso wie eine Prüfung der maßgebenden Bauverträge wichtige Grundlage für das spätere Gelingen des Vorhabens. Kommt es zum Streit hinsichtlich der Bauausführung unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen.
Die praktischen Probleme des Alltags werden darüber hinaus auch im Bereich Miet– und Wohnungseigentumsrecht relevant. Hier berät und vertritt sie kompetent Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker.
Rechtssachen rund um Bauen, Wohnen & Immobilien
Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, Problemen bei der Nebenkostenabrechnung, Fragen zur Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose oder ordentliche Kündigung sowie Eigenbedarfskündigung und ähnlichem steht Ihnen Dr. Helmut Redeker gerne hilfreich zur Verfügung.
Auch bei Fragen der Gewerberaummiete und Pacht können Sie ihn konsultieren.
Im Bereich Wohnungseigentumsrecht geht es zum einen um die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie um Regelungsinstrumente der Eigentümer, Vereinbarungen und Beschlüsse. Daneben können aber auch Fragen der (Sonder) Nutzung und Entziehung des Wohnungseigentums eine Rolle spielen.
Auch die weiteren mit bau- und immobilienrechtlichen Fragestellungen wichtigen Verträge, wie z.B. Immobilien-Kaufverträge oder ARGE-Verträge und sonstige gesellschaftliche Vertragsgestaltungen, werden von uns kompetent bearbeitet.