Rechtsanwalt Dr. Redeker praktiziert vornehmlich im Bereich des gesamten EDV- und Internet-Rechts und des damit verbundenen Zivil- und Datenschutzrechts.
Neben streitigen Auseinandersetzungen berät er vielfältig bei der Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Rahmen seiner Fachanwaltschaft Verwaltungsrecht ist er insbesondere im öffentlichen Baurecht tätig. Daneben betreut er seit vielen Jahren in großem Umfang das Mietrecht.
Er ist Verfasser des Buches „IT-Recht“ (inzwischen in 8. Auflage), Herausgeber des „Handbuch der IT-Verträge“, Mitautor in den Werken „Computerrechts-Handbuch“, und „Software-Erstellungsverträge“ und Autor zahlreicher Aufsätze zum Thema IT-Recht sowie Referent in verschiedenen Fachvorträgen. Außerdem hat er zahlreiche Urteilsbesprechungen im Bereich des öffentlichen Baurechts veröffentlicht.
Er war lange Jahre Vorsitzender und ist Mitglied des Informationsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) des DAV sowie der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI). Lange Jahre war er auch Mitglied im Vorstand der DGRI.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Tätigkeitsgebiete und Schwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker:
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