Heinle Redeker und Partner Rechtsanwälte mbB – Ihre Kanzlei für Vertragsgestaltung in Bonn
Ein besonderer Schwerpunkt unsere Kanzlei liegt auch in der Gestaltung von Verträgen für Mandanten. Durch geeignete Vertragsgestaltung können Streitigkeiten bei der Geschäftsabwicklung oft vermieden werden. Auch können schon in Verträgen Verfahren vorgesehen werden, in denen auftretende Streitigkeiten möglichst schnell einvernehmlich gelöst werden können. Darüber hinaus hilft eine gute Vertragsgestaltung auch dazu, schon im Vorfeld möglichst viele möglicherweise auftretende Probleme und Konflikte in einer Geschäftsabwicklung zu entdecken und Vereinbarungen darüber zu einem Zeitpunkt zu treffen, an dem die Konflikte noch nicht aufgetreten sind und Lösungen leichter vereinbart werden können.
Werden solche Verträge für eine Vielzahl von Geschäften im Vorhinein entwickelt, entstehen Geschäftsbedingungen, die besonderen, strengen Regeln unterliegen. Es geht hier um nichts anderes als um allgemeine Geschäftsbedingungen. Hier beraten erfahrene Rechtsanwälte, die sich kontinuierlich mit den besonderen Anforderungen an Standardverträge beschäftigen.
Rechtssachen rund um Vertragsgestaltung
Die Kanzlei hilft sowohl bei der Formulierung individueller Verträge für komplexere Geschäfte als auch bei der Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen in allen Bereichen des Zivilrechts und des Handelsrechts. Daneben berät die Kanzlei auch bei der Gestaltung öffentlich-rechtlicher Verträge.
Bei diesen Aufgabenstellungen beraten Sie die Rechtsanwälte Dr. Helmut Redeker und Josef Sickmann.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung
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Josef Sickmann – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Bonn – Bad Godesberg